Was ist Elterliche Sorge?
Die elterliche Sorge umfasst Erziehung, Ausbildung, Bestimmung über den Aufenthaltsort des Kindes, die gesetzliche
Vertretung des Kindes sowie die Verwaltung seines Vermögens. Aufgrund
der elterlichen Sorge steht den Eltern die Obhut über das Kind zu.
Während der Ehe üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus.
Durch einen Gerichtsentscheid oder durch Entscheid der
Kindesschutzbehörde kann die elterliche Sorge einem Elternteil allein
zugesprochen werden. Mit der Zuteilung der elterlichen Sorge hört aber
die Beziehung der Kinder zum anderen Elternteil nicht auf. Im Gegenteil:
Für die Entwicklung der Kinder ist sie so wichtig wie zuvor und muss
daher von allen Beteiligten (auch in ihrem eigenen Interesse) gefördert
werden.
Beispiel: Der Entscheid über die Wahl der geeigneten Schule fällt demjenigen Elternteil zu, der oder die über die elterliche Sorge verfügt.
Beispiel: Der Entscheid über die Wahl der geeigneten Schule fällt demjenigen Elternteil zu, der oder die über die elterliche Sorge verfügt.
Was ist Elterliche Obhut?
Die Obhut ist Teil der elterlichen Sorge und umfasst die Betreuung und Pflege des Kindes. Während der Ehe üben die
Eltern die Obhut gemeinsam aus. Die Obhut kann jedoch durch
richterlichen Entscheid oder durch Entscheid der Kindesschutzbehörde
von der elterlichen Sorge getrennt und einem Elternteil alleine zugesprochen werden. Bleiben Kinder nach einer Trennung der Eltern abwechslungsweise in der Obhut beider Elternteile, so spricht man von alternierender Obhut. Bei alternierender Obhut müssen die Betreuungsanteile der Eltern festgelegt werden, die nicht genau 50:50 sein müssen. Bleiben unmündige Kinder in der Alleinobhut eines Elternteils, so steht dem anderen Elternteil ein Besuchs- und Ferienrecht zu.
Was ist Besuchsrecht?
Das Gesetz sieht das gegenseitige Recht von Eltern und unmündigen
Kindern vor, Kontakte untereinander auch dann zu pflegen, wenn einem
Elterteil weder die elterliche Sorge noch die Obhut über die Kinder
zusteht. Das Besuchsrecht ist Recht und Pflicht zugleich: Der betroffene
Elternteil hat sowohl das Recht auf persönlichen Verkehr mit seinem
Kind als auch die Pflicht, dieses Recht wahrzunehmen. Dies gilt für alle
Eltern, also unabhängig davon, ob man verheiratet, geschieden oder
getrennt ist.
Was ist Kindesunterhalt?
Eltern kommen für den Unterhalt ihrer Kinder durch persönliche
Betreuung, Pflege und Erziehung und/oder durch finanzielle Leistungen
auf. Wohnen die Kinder nach einer Trennung der Eltern beim einen Elternteil (Alleinobhut), ist der andere Elternteil verpflichtet, den Unterhalt der Kinder mit Geldbeiträgen sicherzustellen. Der betreuende Elternteil leistet seinen
Unterhaltsbeitrag durch die persönliche Fürsorge. Bei alternierender Obhut leisten beide Elternteile Unterhalt sowohl durch Betreuung/Erziehung als auch durch finanzielle Leistungen.
Wie wird die Höhe des Kindesunterhaltsbeitrages bestimmt?
Im Trennungs- oder Scheidungsverfahren ist die Höhe des
Unterhaltsbeitrages festzusetzen. Dieser hängt von mehreren Faktoren ab,
so etwa vom Bedarf des Kindes, Lebensstellung und finanzielle
Leistungsfähigkeit der Eltern, allenfalls Vermögen und Einkünfte des
Kindes sowie vom Betreuungsanteil des Elternteils. Kinder- und Ausbildungs-zulagen, Sozialversicherungsrenten und ähnliche für
den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen sind in der Regel
zusätzlich geschuldet.
Wie ist der Ehegattenunterhalt geregelt?
Nach der Scheidung (etwas anderes ist die Berechnung des Unterhaltes im
Falle einer Trennung) sollen beide Ehegatten so weit wie möglich
wirtschaftlich selbständig sein und selbst für den eigenen Unterhalt
sorgen.
Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht jedoch dann, wenn es einem Ehegatten nicht zumutbar ist, selbst für den so genannten gebührenden Unterhalt aufzukommen. Wählten die Ehepartner z.B. die Rollenverteilung, dass ein Ehepartner während der Ehe vorwiegend im Haushalt arbeitete und die gemeinsamen Kinder betreute, hat der andere Ehegatte nach Auflösung der Ehe unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien Unterhalt zu bezahlen. Konnten demgegenüber beide Ehegatten während der Ehe einer ausserhäuslichen Berufstätigkeit nachgehen und waren keine Kinder zu betreuen, ist nur ausnahmsweise und nur für eine gewisse Dauer Unterhalt geschuldet. Für die Bestimmung von Unterhaltsbeiträgen muss stets der individuelle Fall genau betrachtet werden. Es ist mithin trotz der von der Gerichtsbarkeit entwickelten Kriterien äusserst schwer zu beurteilen, wie ein Gericht diese Frage entscheiden würde.
Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht jedoch dann, wenn es einem Ehegatten nicht zumutbar ist, selbst für den so genannten gebührenden Unterhalt aufzukommen. Wählten die Ehepartner z.B. die Rollenverteilung, dass ein Ehepartner während der Ehe vorwiegend im Haushalt arbeitete und die gemeinsamen Kinder betreute, hat der andere Ehegatte nach Auflösung der Ehe unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien Unterhalt zu bezahlen. Konnten demgegenüber beide Ehegatten während der Ehe einer ausserhäuslichen Berufstätigkeit nachgehen und waren keine Kinder zu betreuen, ist nur ausnahmsweise und nur für eine gewisse Dauer Unterhalt geschuldet. Für die Bestimmung von Unterhaltsbeiträgen muss stets der individuelle Fall genau betrachtet werden. Es ist mithin trotz der von der Gerichtsbarkeit entwickelten Kriterien äusserst schwer zu beurteilen, wie ein Gericht diese Frage entscheiden würde.
Was ist Güterrecht?
Vor der Heirat haben beide Ehegatten ihre eigenen Vermögenswerte
(Bankkonti, bewegliche Gegenstände, Liegenschaften usw.). Eine Heirat
führt nicht dazu, dass diese Vermögenswerte von nun an automatisch
beiden gemeinsam gehören. Allerdings kann die Ehe und das Zusammenleben
zur Folge haben, dass sich die Vermögenswerte vermischen, der Saldo auf
den Bankkonti grösser oder kleiner wird, neue Gegenstände gemeinsam
angeschafft oder verkauft werden. Bei einer Scheidung werden die zu
diesem Zeitpunkt vorhandenen Vermögenswerte auf die beiden Ehegatten
aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach den Regeln des Güterrechts. Das
Gesetz unterscheidet drei Güterstände, nämlich die
Errungeschaftsbeteiligung (Regelfall), Gütergemeinschaft und die
Gütertrennung.
Was ist Errungenschaftsbeteiligung?
In die Errungenschaft fallen vor allem der Arbeitserwerb sowie Erträge des Eigenguts (nicht abschliessende Aufzählung).
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand, d.h.,
sofern die Eheleute vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag
abschliessen, unterliegen sie automatisch diesem Güterstand. Der
Güterstand umfasst vier Gütermassen, nämlich die Errungenschaft und das
Eigengut eines jeden Ehegatten.