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AnwaltFinanzexperteAnwaeltinKinderspezialistin
Collaborative Law
& Practice
Sprechblase
 
Mareike Müller-Helbert, Fachperson für Paare und Familien, Fachperson für Kinder
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Die Kinder während der Scheidung im Blick zu behalten und die Eltern emotional zu begleiten ist mir ein Herzensanliegen als Fachperson im clp-Verfahren.
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Mareike Müller-Helbert, Fachperson für Paare und Familien, Fachperson für Kinder
Miriam Victory Spiegel, Fachperson für Paare und Familien
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Eine Trennung bedeutet zwangsläufig für alle Familienmitglieder eine Zeit voller Verluste (Beziehungen, Lebensstandard, gesellschaftliche Status, finanzielle Sicherheit, Wohnort, intakte Familie) und ist durch Unsicherheit, Verletzungen und Desorientierung gekennzeichnet. In diesem Gefühlschaos können die Beteiligten von einem wohlwollenden und erfahrenen interdisziplinären Team von Fachpersonen sehr profitieren.
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Miriam Victory Spiegel, Fachperson für Paare und Familien
Klientin, ohne Namensnennung
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Ich bin froh, dass mein Ex-Mann und ich für unsere Scheidung das clp-Verfahren gewählt haben. Trotz schwierigen Vorzeichen war so eine faire und würdige Lösung möglich. Dies hilft mir, meine Ehegeschichte so gut als möglich abzuschliessen.
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Klientin, ohne Namensnennung
Ursula Mayerthaler, Fachperson für Paare und Familien, Fachperson für Kinder
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Die andere Sichtweise zu verstehen, hilft uns allen, eine Lösung und befriedigende Vereinbarung zu finden.
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Ursula Mayerthaler, Fachperson für Paare und Familien, Fachperson für Kinder

Fachperson für Kinder

Der Beizug von Fachpersonen für Kinder gibt Ihrem Kind eine Stimme im Scheidungsverfahren. Das Wohlbefinden eines Kindes kann verbessert werden, wenn es adäquat am Veränderungsprozess beteiligt wird. Weil sich alle Kinder in einem Loyalitätskonflikt gegenüber ihren Eltern befinden, hat die Befragung durch eine aussenstehende neutrale Person eine besondere Qualität.

Die Fachpersonen für Kinder sind

  • neutral und Mitglied des clp-Teams;
  • befragen ihr Kind auf altersgerechte Weise in einem geschützten Rahmen zu bestimmten Themen, die Sie bestimmen;
  • geben an einer einmaligen Besprechung mit beiden Elternteilen wieder, wie es dem Kind geht und was es sich wünscht. Sie geben keine Empfehlungen ab und schreiben keine Gutachten. Sie beantworten allfällige Fragen der Eltern;
  • informieren die Eltern darüber, worauf sie bei der Ausarbeitung der Elternvereinbarung achten sollten, angesichts des Entwicklungsstandes und der Eigenheiten des Kindes.